Ab 18. April 2020 gilt eine neue (der Situation angepasste) Allgemeinverfügung , die das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen hat. Sie wird ab Montag, dem 20.04.2020 umgesetzt und gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.
Wir verweisen auf die ausführlichen Erläuterungen dazu auf der Homepage der Gemeinde Ellefeld.
Wir danken den betreffenden Eltern und unseren Erzieher/innen für ihren Einsatz.
Für Fragen steht außerdem die Gemeindeverwaltung (Telefon: 03745/78110) und die Kinderwelt Ellefeld (03745/6639) zur Verfügung.
Ellefeld, 20.04.2020