Ab 18. April 2020 gilt eine neue (der Situation angepasste) Allgemeinverfügung , die das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen hat. Sie wird ab Montag, dem 20.04.2020 umgesetzt und gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.

Wir verweisen auf die ausführlichen Erläuterungen dazu auf der Homepage der Gemeinde Ellefeld.

Wir danken den betreffenden Eltern und unseren Erzieher/innen für ihren Einsatz. 

Für Fragen steht außerdem die Gemeindeverwaltung (Telefon: 03745/78110) und die Kinderwelt Ellefeld (03745/6639) zur Verfügung.

Ellefeld, 20.04.2020


Seit Mittwoch (18. März 2020) sind alle Schulen und Kitas sowie die Kindertagespflege in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April 2020) geschlossen. Hierzu ist bereits eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. 

Nach diesen Bestimmungen gewährleistet die Kinderwelt Ellefeld derzeit eine Notbetreuung.

Heute wurden die Bestimmungen zur Notbetreuung erweitert, damit noch mehr Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen weiter arbeiten und die Allgemeinheit unterstützen können.
  
Die wesentlichen Änderungen ab dem 24.03.2020 auf einen Blick:


- Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.


- Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten Berufen (Gesundheit, Pflege, Polizei) tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.

-> Allgemeinverfügung - Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 23.03.2020

-> Liste der Bereiche der Kritischen Infrastruktur (Stand 23.03.2020)

-> Formular zur Beantragung der Notbetreuung (Stand 23.03.2020)

-> Antworten auf häufig gestellte Fragen 


Die Notbetreuung von Kindern aus der Kinderwelt Ellefeld sowie von Schulkindern der Grundschule Otto Schüler wird im Gebäude Lindenstraße 2/3 durchgeführt. Bitte bringen Sie das ausgefüllte und vom Arbeitgeber abgezeichnete Formular mit. 

Das Team der Kinderwelt und die Gemeindeverwaltung Ellefeld sind sich Ihrer Verantwortung bewusst, Kinder zu betreuen, damit deren Eltern einen wichtigen Dienst an der Allgemeinheit tun können. Bitte achten Sie aber darauf, dass Ihre Kinder sichtlich gesund sind und gehen Sie auch hier kein Risiko ein. 

Wir danken den betreffenden Eltern und unseren Erzieher/innen für ihren Einsatz. 

Für Fragen steht außerdem die Gemeindeverwaltung (Telefon: 03745/78110) und die Kinderwelt Ellefeld (03745/6639) zur Verfügung.

Ellefeld, 23.03.2020


Liebe Eltern der künftigen Schulanfänger,

aufgrund der derzeitigen Corona-Situation wurden die Schulen angewiesen, alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis zum Schuljahresende abzusagen. Leider betrifft dies auch die vorschulischen Angebote an unserer Einrichtung. Sie können jedoch versichert sein, dass sowohl von Seiten der Kita als auch seitens der Schule alles unternommen wird, um Ihren Kindern einen guten Start ins Schulleben zu ermöglichen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis in dieser sehr unruhigen Zeit.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen für Gesundheit

Ihre A. Hahn
Schulleiterin der Grundschule Ellefeld

Ellefeld, 19.03.2020


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